Digitales Schulzimmer
Falls jemand Aktivität inkorporieren kann, muss man mit Triagemessung (z.B. gem. Dosimetrie-verordnung) messtechnisch kontrollieren. Zeigt die Triagemessung einen Verdacht auf Inkorporation muss mit hilfe einer Inkorporationsmessung, die Aktivität und das Nuklid bestimmt werden. Damit kann die effektive Folgedosis abgeschätzt werden.
Nur mit der effektiven Folgedosis können möglicherweise nötige Massnahmen getroffen werden.