Digitales Schulzimmer
Das wird in der nationale Verordnung für den Umgang mit radioaktivem Material (UraM) geregelt. Im Artikel 55 wird das Vorgehen beschrieben.

Sie müssen ins "Zwischenlager" oder Abklingzimmer und so lang bleiben, bis die Anfangs-aktivität über die Halbwärtszeit, genug zerfallen ist.

Bei ambulanter Behandlung (Patient darf gleich nach der Therapie nach Hause) darf entsprechend weniger Aktivität verabreicht werden (Artikel 53)