Digitales Schulzimmer
Die meisten beteiligten am Transport haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. So darf ein Empfänger die Annahme vom gefährlichen Gut, nicht ohne zwingenden Grund (z.B. brennendes Fahrzeug), verweigern. Er hat die Pflicht, erst nach der Annahme zu prüfen, ob das Versandstück allen Vorgaben entspricht. Bei einer Falschlieferung darf er es erst, nach ADR-konformer Instandstellung, zurück senden.

Deshalb empfehle ich, vor allem wenn es nicht klar ist (wie z.B. im ADR der Beförderer ist gem. StSV die Transporteurinnen und Transporteure), Aufgaben und Pflichten schriftlich festzuhalten und entsprechend Alle beteilgten über die Abmachung zu unterweisen. Für solche Abmachungen und Unterweisungen ist der Gefahrgutbeauftragte verantwortlich.