Digitales Schulzimmer
1955 erstellte das eidg. Gesundheitsamt Bern Richtlinien für den Schutz gegen ionisierende Strahlen in der Medizin, in Laboratorien, Gewerbe­ und Fabrikationsbetrieben. Es gab nur einen Gefahrenzettel. Laborbeschriftung oder Transport von radioaktiven Stoffen, immer das gleiche Zeichen.