Digitales Schulzimmer
1955 erstellte das eidg. Gesundheitsamt Bern Richtlinien für den Schutz gegen ionisierende Strahlen
in der Medizin, in Laboratorien, Gewerbe und Fabrikationsbetrieben. Es gab nur einen Gefahrenzettel. Laborbeschriftung oder Transport von radioaktiven Stoffen immer das gleiche Zeichen.