3.1.2.1
3.1.2.2
Teil 3
Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sonder-
vorschriften und Freistellungen im Zusammenhang
mit begrenzten und freigestellten Mengen
Kapitel 3.1 Allgemeines
3.1.1Einführung
Neben den Vorschriften, die in den Tabellen dieses Teils angegeben sind oder auf die verwiesen wird, sind
die allgemeinen Vorschriften jedes Teils, Kapitels und/oder Abschnitts zu beachten. Diese allgemeinen Vor-
schriften sind in den Tabellen nicht angegeben. Wenn eine allgemeine Vorschrift in Widerspruch zu einer
Sondervorschrift steht, hat die Sondervorschrift Vorrang.
3.1.2Offizielle Benennung für die Beförderung
Bem. Wegen der offiziellen Benennungen für die Beförderung, die für die Beförderung von Proben ver-
wendet werden, siehe Unterabschnitt 2.1.4.1.
Die offizielle Benennung für die Beförderung ist derjenige Teil der Eintragung, der die Güter in Kapitel 3.2
Tabelle A am genauesten beschreibt und in Grossbuchstaben erscheint (Zahlen, griechische Buchstaben
und die Angaben in Kleinbuchstaben «sec-», «tert-», «m-», «n-», «o-» und «p-» sind Bestandteil der Be-
nennung). Nach der vorwiegend verwendeten offiziellen Benennung für die Beförderung kann eine
alterna-tive offizielle Benennung für die Beförderung in Klammern angegeben sein (z. B. ETHANOL
(ETHYLAL-KOHOL)). Teile der Eintragung, die in Kleinbuchstaben angegeben sind, gelten nicht als
Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung.
Wenn unter einer einzelnen UN-Nummer eine Kombination mehrerer unterschiedlicher offizieller Benen-
nungen für die Beförderung aufgeführt ist und diese durch «oder» in Kleinbuchstaben oder durch Kommas
getrennt sind, darf im Beförderungspapier oder auf den Kennzeichen des Versandstücks nur die
zutref-fendste offizielle Benennung für die Beförderung angegeben werden. Folgende Beispiele
veranschauli-chen die Auswahl der offiziellen Benennung für die Beförderung in derartigen Fällen:
a) UN 1057 FEUERZEUGE oder NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE – Die offizielle Benennung
für die Beförderung ist diejenige der nachstehenden Benennungen, die am besten geeignet ist:
FEUERZEUGE
NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE;
b) UN 2793 METALLISCHES EISEN als BOHRSPÄNE, FRÄSSPÄNE, DREHSPÄNE, ABFÄLLE in
selbsterhitzungsfähiger Form. Die offizielle Benennung für die Beförderung ist die am besten geeigne-te
der nachstehenden Kombinationen:
METALLISCHES EISEN, BOHRSPÄNE
METALLISCHES EISEN, FRÄSSPÄNE
METALLISCHES EISEN, DREHSPÄNE