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      Am Transport sind in der Regel viele unterschiedliche Personen beteiligt. Da sollen die einzelnen
      Arbeiten inkl. Rechte und Pflichten genau abgesprochen werden. Leider kommt erschwerend dazu,
      dass in den unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, für die gleiche Person, unterschiedliche
      Bezeichnungen definiert wurden.
      Zusätzlich werden in der
Praxis, die offiziellen Begriffe, selten eingesetzt. Also braucht es einen
      Tabelle, in der man sehen kann, wer gerade gemeint ist.
Begriffsbestimmungen:
"
unter ausschliesslicher verwendung" (u.a.v.)
Wird nach dem Entladen eines Fahrzeugs oder Containers, in dem sich verpackte gefährliche Güter befanden, festgestellt, dass ein Teil ihres Inhaltes ausgetreten ist, so ist das Fahrzeug oder der Container so bald wie möglich, auf jeden Fall aber vor erneutem Beladen, zu reinigen.
Ein Beispiel wie ein Begriff, bei radioaktiven Stoffen, ein etwas anderes Vorgehen verlangt.
Bei radioaktiven Stoffen kann nur mit Messen zuverlässig Festgestellt werden!

Begriffsbestimmungen: (Begriffsbestimmungen, was ist gemeint mit: "festgestellt"?, was ist "u.a.v"?, ....)
Versandstücktyp     vs.    Vesandstückkategorie
ADR/RID 7.5.8.1
Fachlehrer Strahlenschutz
Aktivitätsgrenzwert A1 (Radioaktive Stoffe in besonderer Form)
Darf nur mit Behördlicher Zulassung (gültiges Zertifikat für die besonderer Form) verwendet werden.

Aktivitätsgrenzwert
A2 (Für alle anderen, nicht in besonderer Form)                  
Kann nur mit Messen, nach den Verpacken, bestimmt werden!
Wird über die Aktivität, Aktivitätskonzentration oder Aktivität pro Fläche bestimmt.
Begriffsbestimmungen:
"Hauptbeteiligte beim Transport"