Grösster Unterschied: Entweder wird die Aktivität pro Versandstück oder Sendung begrenzt oder die Versandstücke müssen unfallsicher aufgebaut sein.
In einer ADR/RID-Tabelle werden diese Grenzen mit A1 (mit Zulassung als besondere Form) und A2 (alle anderen Arten von Quellen) definiert.
Erst wenn eine Aktivitätskonzentration sowohl als auch ein Aktivitätzgenzert pro Sendung überschritten sind gilt die Aktivität als ein gefährliches Gut.
Wenn von der begrenzten Aktivität nur ca. 1/1000 vom Risiko erreicht wird, kann man als freigestelltes Versandstück versenden. Freigestellt z.B. von der Pflicht das Fahrzeug zu kennzeichen und der Fahrzeugführer braucht keinen spezielle Führerschein. Achtung! er ist trozdem entsprechend zu Unterweisen und er muss z.B. ein 2 kg Pulverlöscher dabei haben.
Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA) sind Stoffe, mit viel Gramm und wenig Aktivität.
Entsprechend dieser physikalischen Definitionen werden jetzt entprechende UN-Nummern verteilt:
Völlig unabhängig von der UN-Nummer nur von der Dosisleitung an der Oberfläche und von der Dosisleitung in 1 m Abstand (Ti) werden sie in Versandstückkategorien eingeteilt.