Digitales Schulzimmer
Aufgrund der Empfehlungen der ICRP hat man in der Strahlenschutz-Verordnung die Grenz- und Referenzwerte festgelegt.
Im täglichen Leben (Geplante Exposition) darf die Bevölkerung nicht mehr als 1 mSv pro Jahr zusätzlich zur natürlichen Dosis bekommen. Beruflich strahlenexponierte Personen nicht mehr als 20 mSv und Rettungskräfte 50 mSv oder 250 mSv zusätzlich zur Natur und pro Jahr.

In einer ausserordentlichen oder katastrophalen Lage (Notfall Exposition) darf die Bevölkerung zum Glück zusätzlich 100 mSv bekommen. Würde man z.B. nur wegen 1 mSv eine ganze Stadt evakuieren, wären die negativen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Sachschäden, gegenüber dem sehr kleinen Risiko von 1 mSv aus meiner Sicht definitiv nicht gerechtfertigt.