Digitales Schulzimmer
Die Ausbildung der Rettungskräfte ist Sache der Kantone. Im Strahlenschutz macht der Bund aber einschneidende Vorgaben. Er bestimmt mit der Strahlenschutzausbildungsverordnung, für welche Tätigkeit, wieviel Ausbildung nötig ist.
Da ist man versucht zu sagen: "wenn er solche Vorgaben macht, soll er auch für die Kosten aufkommen". Das kann man nicht einfach beantworten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Z.B. ist es gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) einen Störfall oder Unfall?

Weil diese Begriffe unterschiedlich verwendet werden, ist es nicht einfach ersichtlich.