Wird ein Störfall zur Notlage oder Katastrophe, übernimmt der Bund die Zuständigkeit. Das nennt man Notfall. Es gibt dazu leider keine Dosis, sonder aus dem Strahlenschutz Gesetz den Begriff: "erhöhte Radioaktivität" aber was gilt als erhöht? Da darf man annehmen, wenn es das Geplante überschreitet z.B. bei der Bevölkerung mer als 1 mSv pro Jahr bekommt. Schwerwiegende nachteilige Folgen sind dann noch nicht zwingend zu erwarten. Die Natur schenkt uns ca. 6 mSv pro Jahr. Die Natur überleben wir meistens auch ohne schwerwiegende nachteilige Folgen.... Realistische Szenarien für solche Einsätze sind z.B. radioaktive Freisetzung einer Kernanlage oder der Einsatz A-Waffen. Transportunfall gehört vermutlich nicht dazu. Auch wenn z.B. der Fahrzeugführer mehr als 1 mSv Dosis kriegt, er zählt so noch nicht zur Bevölkerung.