Digitales Schulzimmer
Wird ein Störfall zur Notlage oder Katastrophe, übernimmt der Bund die Zuständigkeit. Das nennt man Notfall. Es gibt dazu leider keine Dosis, sonder aus dem Strahlenschutz Gesetz den Begriff: "erhöhte Radioaktivität" aber was gilt als erhöht? Da darf man annehmen, wenn es das Geplante überschreitet z.B. bei der Bevölkerung mer als 1 mSv pro Jahr bekommt.
Schwerwiegende nachteilige Folgen sind dann noch nicht zwingend zu erwarten. Die Natur schenkt uns ca. 6 mSv pro Jahr. Die Natur überleben wir meistens auch ohne schwerwiegende nachteilige Folgen.... Realistische Szenarien für solche Einsätze sind z.B. radioaktive Freisetzung einer Kernanlage oder der Einsatz A-Waffen.
Transportunfall gehört vermutlich nicht dazu. Auch wenn z.B. der Fahrzeugführer mehr als 1 mSv Dosis kriegt, er zählt so noch nicht zur Bevölkerung.