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Neben den Berichten zu Handen der Unternehmensleitung auch den Unfallbericht
   und Meldungen über Abweichungen  an die Betroffenen und den Behörden.
Alle Berichte und Meldungen muss der GGB nicht  selber schreiben. Er muss nur überwachen, dass sie erstellt und an die richtigen Empfenger verteilt werden.
ADR
ADR
SDR
GGBV