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Neben den Berichten zu Handen der Unternehmensleitung auch den Unfallbericht
und Meldungen über Abweichungen an die Betroffenen und den Behörden.
Alle Berichte und Meldungen muss der GGB nicht selber schreiben. Er muss nur überwachen, dass sie erstellt und an die richtigen Empfenger verteilt werden.
ADR
ADR
SDR
GGBV