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- Bei lokalen radiologischen Ereignissen (Transport- Unfall, Brand in Labor, …) die ersten erforderlichen Strahlenschutz Massnahmen zu treffen.
- Die Sanierung des Zwischenfalles vorbereiten. => Lage stabilisieren.
- Messungen für die Einsatzleitung und die nationale Alarmzentrale durchführen.
FKS Feuerwehr Koordination
Schweiz
BABS Bundesamt für
Bevölkerungsschutz
PSI Paul Scherrer Institut
StSG Strahlenschutzgesetz
StSV Strahlenschutzverordnung
UraM Verordnung über den
Umgang mit radioaktivem
Material
Ausbildungsunterlagen für den Strahlenschutz Spürer (Kurs 651, N4)