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He Häbi.... isch doch ganz klar!
In jeder Verordnung ist ein Geltungsbereich und der sagt eindeutig für wen diese Verordnung gültig ist.
Ja, aber dann gibt es noch Befreiungen und Ausnahmen.....
Ein "nur" Empfänger braucht also kein GGB
Generell befreit (1.7.1.4) und Freigestellt (1.1.3.6) genau so wie
  Baustzellentanks und z.B. nur zwei Troxlersonden brauchen
    ebenfalls keinen GGB
Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten (GGB)?