Digitales Schulzimmer
In einem Notfall können Personen zum Einsatz verpflichtet werden. Freiwillige Feuerwehr kann man nicht verpflichten. Muss man auch nicht, sie machen ihren Einsatz ja freiwillig. Sie haben aber den gleichen Schutz (z.B. Versicherung, Referenzwerte, ...) zu gute wie die verpflichteten Personen.

Man kann nur von Berufeswegen verpflichtet werden. Zum Beispiel der Buschauffeur, er muss betroffene Personen evakuieren. Die Berufsfeuerwehr zum löschen, oder der Koch für die Verpflegung, .....